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Licensing
Diese Website befindet sich im Aufbau und ist nur für die Vorschau bestimmt. Alle aktuellen Lizenzdokumente finden Sie auf der Such-Website für die Produktlizenzierung.
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Azure-Hardwarebestimmungen


Dieser Abschnitt enthält die zusätzlichen oder alternativen Bestimmungen, die für die unten genannten Hardwareprodukte gelten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Abschnitts und den Produktbestimmungen hat dieser Abschnitt für das betreffende Hardwareprodukt Vorrang.

Hardwarebestimmungen für Azure Data Box

Die Geschäftsbedingungen unter https://docs.microsoft.com/azure/databox/data-box-hardware-additional-terms sind durch Verweis in diese Hardwarebestimmungen einbezogen.

Begriffsbestimmungen

Azure Storage bezeichnet den von Microsoft verwalteten Clouddienst, der Datenspeicher bereitstellt. 

Azure-Speicherkonto bezeichnet ein Konto, das dem Kunden den Zugriff auf und die Speicherung von Daten unter Nutzung des Azure-Speicherdienstes ermöglicht.

Data Box-Gerät bezeichnet ein Hardwaregerät, einschließlich Data Box-Software, das Microsoft dem Kunden zur vorübergehenden Nutzung beim Transport von Daten zwischen seinen Räumlichkeiten und dem Azure-Rechenzentrum zur Verfügung stellen kann. Zur Familie der Data Box-Geräte gehören Data Box, Data Box Disk und Data Box Heavy sowie deren Nachfolger. 

Data Box-Software bezeichnet die gesamte Software, die auf einem Data Box-Gerät oder in Verbindung mit einem Data Box-Gerät bereitgestellt wird, einschließlich aller Tools, Updates und der zugehörigen Dokumentation.

Bestimmtes Azure-Rechenzentrum bezeichnet das Microsoft Azure-Rechenzentrum, das von Microsoft als das Rechenzentrum bestimmt wurde, an das der Kunde das Data Box-Gerät zurücksenden wird; dieses kann sich von dem Rechenzentrum unterscheiden, in dem der Kunde seine Daten bevorzugt speichert, bzw. vom Standort des Azure-Speicherkontos des Kunden.  

Microsoft Azure Data Box Service oder Dienst bezeichnet den Microsoft Azure-Dienst, der es Kunden ermöglicht, große Datenmengen auf dem Data Box-Gerät zu speichern und von und zu Rechenzentren zu übertragen.  Der Klarheit halber umfasst der Dienst ohne Einschränkung alle zugehörigen Technologien oder Funktionen, Informationen, Materialien und Dienstaktualisierungen.

Data Box-Software

Die Data Box-Software wird lizenziert, nicht verkauft. Microsoft gewährt dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Data Box-Software, die auf dem Data Box-Gerät installiert ist oder in Verbindung mit dem Data Box-Gerät genutzt wird, und zwar ausschließlich zum Zweck des Datentransports, wie er durch das Data Box-Gerät ermöglicht wird.  Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor. Diese Lizenz gibt dem Kunden kein Recht zu folgenden Handlungen, und der Kunde darf diese nicht ausführen: (i) Funktionen der Data Box-Software getrennt vom Data Box-Gerät zu nutzen oder zu virtualisieren; (ii) die Data Box-Software zu veröffentlichen, zu kopieren, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen; (iii) technische Beschränkungen in der Data Box-Software oder Beschränkungen in der Dokumentation des Data Box-Geräts zu umgehen; (iv) Teile der Data Box-Software zu trennen und auf mehr als einem Gerät auszuführen; (v) Installation oder Verwendung von Nicht-Microsoft-Software oder -Technologie mit der Data Box-Software in einer Weise, die das geistige Eigentum oder die Technologie von Microsoft anderen Lizenzbestimmungen unterwirft; oder (vi) die Data Box-Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder dies zu versuchen, es sei denn, das anwendbare Recht erlaubt dies, auch wenn diese Bestimmungen dies nicht zulassen; in diesem Fall darf der Kunde dies nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen tun.

Bestimmungen für den Azure-Dienst

Diese Azure Data Box-Hardwarebestimmungen („Zusätzliche Bestimmungen“) gelten für den Erhalt und die Nutzung des Data Box-Geräts durch den Kunden als Teil des Gesamtdienstes. Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden unterliegt auch dem Azure-Abonnementvertrag des Kunden, wie unter https://azure.microsoft.com/support/legal/ beschrieben. Diese zusätzlichen Bestimmungen ergänzen den Azure-Abonnementvertrag des Kunden, ändern ihn jedoch nicht. Im Falle eines Konflikts zwischen diesen zusätzlichen Bedingungen und dem Azure-Abonnementvertrag des Kunden gelten die zusätzlichen Bedingungen für die Nutzung des Data Box-Gerät als Teil des Dienstes.

Produktbenutzungsrechte

Vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Gebühren gewährt Microsoft dem Kunden die Erlaubnis, das Data Box-Gerät zum Transport und zur Übertragung von Daten zu nutzen.

Bestimmung der Eignung durch den Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, (i) dass er allein dafür verantwortlich ist, die Angemessenheit der Nutzung des Data Box-Geräts gemäß den zusätzlichen Bedingungen zu bestimmen, und (ii) Microsoft gegenüber dem Kunden oder einem Dritten keine Haftung für Datenverluste oder sonstige Schäden übernimmt. 

Keine Übertragung oder kein Zugriff. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Data Box-Gerät nicht zu verkaufen, abzutreten oder zu übertragen (einschließlich Standortübertragungen zwischen Staaten oder Ländern) und das Data Box-Gerät (einschließlich der Software) weder direkt noch indirekt (durch einen Dritten) einzusehen, zu öffnen, zu ändern, zu zerlegen oder anderweitig zu manipulieren.

Gewährleistungsausschluss

DAS DATA BOX-GERÄT UND JEGLICHE UNTERSTÜTZUNG DURCH MICROSOFT, DIE GEMÄSS DIESEN ZUSÄTZLICHEN BEDINGUNGEN BEREITGESTELLT WIRD, WERDEN „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT.  DER KUNDE TRÄGT DAS NUTZUNGSRISIKO.  MICROSOFT GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ODER ZUSAGEN.  DER KUNDE HAT MÖGLICHERWEISE ZUSÄTZLICHE RECHTE ODER GESETZLICHE GARANTIEN GEMÄSS LOKALEN GESETZEN, DIE DURCH DIESE ZUSÄTZLICHEN BESTIMMUNGEN NICHT GEÄNDERT WERDEN KÖNNEN.  SOWEIT NACH DEN LOKALEN GESETZEN DES KUNDEN ZULÄSSIG, SCHLIESST MICROSOFT ALLE GESETZLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.

Azure Stack Edge-Hardwarebestimmungen

Die Bedingungen unter https://docs.microsoft.com/azure/databox-online/azure-stack-edge-add-hardware-terms werden durch Verweis in diese Hardwarebestimmungen aufgenommen.

Begriffsbestimmungen

Azure Stack Edge-Gerät“ bezeichnet Hardwaregeräte, einschließlich Software, die als Teil der Azure Stack Edge-Gerätefamilie angeboten werden, wie unter https://azure.microsoft.com/products/azure-stack/edge/ beschrieben.  

„Azure Stack Edge Service“ oder „Dienst“ bezeichnet den Azure-Dienst, der es Kunden ermöglicht, ein Azure Stack Edge-Gerät zu erhalten, bereitzustellen, zu nutzen und zu verwalten.  Der Klarheit halber umfasst der Dienst ohne Einschränkung jede damit verbundene Technologie oder Funktionalität (z. B. das Erstellen einer Freigabe), Informationen, Materialien und Service-Updates.  

Software“ bezeichnet die gesamte Software, die auf einem oder in Verbindung mit einem Azure Stack Edge-Gerät bereitgestellt wird, einschließlich aller Tools, Updates und der zugehörigen Dokumentation.

Azure-Servicebestimmungen

Diese Azure Stack Edge-Hardwarebestimmungen („Zusätzliche Bestimmungen“) gelten für den Erhalt und die Nutzung des Azure Stack Edge-Geräts durch den Kunden als Teil des Gesamtdienstes.  Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden unterliegt auch dem Azure-Abonnement des Kunden, wie unter https://azure.microsoft.com/support/legal/ beschrieben.  Diese zusätzlichen Bestimmungen ergänzen den Azure-Abonnementvertrag des Kunden, ändern ihn jedoch nicht.  Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen zusätzlichen Bestimmungen und dem Azure-Abonnementvertrag des Kunden sind die zusätzlichen Bestimmungen für die Nutzung des Azure Stack Edge-Geräts als Teil des Dienstes maßgebend und bindend.

Nutzung von Azure Stack Edge-Geräten und Software

Bestimmungen für die Nutzung von Azure Stack Edge

Vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Gebühren erteilt Microsoft dem Kunden die Erlaubnis, das Azure Stack Edge-Gerät zu nutzen, sofern der Kunde Folgendes implementiert:

  1. Datenschutz. Der Kunde ist für den Schutz verantwortlich, einschließlich der Aufbewahrung von Sicherungskopien der auf dem Azure Stack Edge-Gerät gespeicherten Kundendaten für den Fall, dass das Gerät ausfällt, verloren geht oder zerstört wird.
  2. Bestimmung der Eignung durch den Kunden. Der Kunde stimmt zu, (i) dass er allein für die Bestimmung der Nutzungseignung des Azure Stack Edge-Geräts gemäß diesen Zusatzbestimmungen verantwortlich ist und (ii) Microsoft gegenüber dem Kunden oder einem Dritten keine Haftung für Datenverluste oder andere Schäden übernimmt.
  3. Keine Übertragung oder kein Zugriff.  Der Kunde sagt zu, das Azure Stack Edge-Gerät nicht zu verkaufen, abzutreten oder zu übertragen (einschließlich Standortübertragungen zwischen Staaten oder Ländern) und das Azure Stack Edge-Gerät (einschließlich der Software) weder direkt noch indirekt (durch Dritte) einzusehen, zu öffnen, zu ändern, zu zerlegen oder anderweitig zu verfälschen.
  4. Akkreditierung.  Soweit der Kunde eine staatliche Einrichtung ist, gewährt Microsoft dem Kunden auch das Recht, das Azure Stack Edge-Gerät seinen Akkreditierungsverfahren zu unterziehen, um seine Anforderungen zu erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Akkreditierungsanforderungen und -verfahren für die Nutzung in einem nicht klassifizierten, geheimen oder streng geheimen Bereich.
Software

Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.  Microsoft gewährt dem Kunden eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich mit dem Azure Stack Edge-Gerät.  Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor. Diese Lizenz gibt dem Kunden kein Recht zu folgenden Handlungen, und der Kunde darf diese nicht ausführen: i) Funktionen der Software getrennt vom Azure Stack Edge-Gerät zu nutzen oder zu virtualisieren; (ii) die Software zu veröffentlichen, zu kopieren, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen; (iii) technische Beschränkungen in der Software oder Beschränkungen in der Dokumentation des Azure Stack Edge-Geräts zu umgehen; (iv) Teile der Software zu trennen und auf mehr als einem Gerät auszuführen; (v) Nicht-Microsoft-Software oder -Technologie mit der Software in einer Weise zu installieren oder zu verwenden, die das geistige Eigentum oder die Technologie von Microsoft anderen Lizenzbestimmungen unterwerfen würde; oder (vi) die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder dies zu versuchen, es sei denn, das anwendbare Recht erlaubt dies, auch wenn diese Bestimmungen es nicht erlauben, und in diesem Fall darf der Kunde dies nur in dem Maße tun, wie es das Gesetz erlaubt.  Bei einem Konflikt zwischen diesen zusätzlichen Bestimmungen und separaten Lizenzbestimmungen für separate Module oder Agenten, die in Verbindung mit dem Azure Stack Edge-Gerät verwendet werden, gelten die separaten Lizenzbestimmungen für diese Module oder Agents und sind für die Nutzung dieser Module oder Agenten maßgeblich.  

Aktivierung/Zustimmung für internetbasierte Dienste

Durch die Aktivierung wird die Nutzung der Software mit einem bestimmten Gerät verknüpft. Während der Aktivierung und der anschließenden Nutzung des Geräts kann die Software Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft senden, einschließlich der Geräteeigenschaften (z. B. Knoten-, Gehäuse- und Komponentennummern, Software- und Firmwareversionen, Zeitstempel der Registrierung usw.) und Angaben zur Kundenumgebung (z. B. Uhrzeit und IP-Adresse des Update-Servers).

Microsoft nutzt diese Informationen nur für die Bereitstellung von internetbasierten Diensten an den Kunden. Durch die Nutzung des Azure Stack Edge-Geräts und der Software stimmt der Kunde der Übermittlung dieser Informationen an Microsoft zu. 

Softwareupdates

Microsoft kann Updates für das Azure Stack Edge-Gerät zur Verfügung stellen. Um weiterhin Azure Stack Edge-Support zu erhalten, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er mit den anwendbaren Updates auf dem neuesten Stand bleibt, indem er die neuesten Updates herunterlädt und anwendet.  

Fortgeltung

Die Abschnitte Azure Services Terms, Software, Fortgeltung und Haftungsausschluss überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser zusätzlichen Bestimmungen.  

Gewährleistungsausschluss

DAS AZURE STACK EDGE-GERÄT UND JEGLICHE UNTERSTÜTZUNG DURCH MICROSOFT, DIE GEMÄSS DIESEN ZUSÄTZLICHEN BESTIMMUNGEN BEREITGESTELLT WIRD, WERDEN "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT.  DER KUNDE TRÄGT DAS RISIKO IHRER NUTZUNG.  MICROSOFT GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ODER ZUSAGEN.  DER KUNDE HAT MÖGLICHERWEISE ZUSÄTZLICHE RECHTE ODER GESETZLICHE GARANTIEN GEMÄSS LOKALEN GESETZEN, DIE DURCH DIESE ZUSÄTZLICHEN BESTIMMUNGEN NICHT GEÄNDERT WERDEN KÖNNEN.  SOWEIT NACH DEN LOKALEN GESETZEN DES KUNDEN ZULÄSSIG, SCHLIESST MICROSOFT ALLE GESETZLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.

Robuste Azure Stack-Hub-Hardware und Azure Stack Hub Datacenter-Hardwarebestimmungen

Diese Hardware-Bestimmungen gelten für robuste Azure Stack-Hub-Hardware und Azure Stack Hub Datacenter-Geräte.

Begriffsbestimmungen

Dokumentation bezeichnet die Benutzerdokumentation des robusten Azure Stack Hubs und von Azure Stack Hub Datacenter, die in https://aka.ms/azurestackhub dargelegt ist.

Appliance bezeichnet ein integriertes Hardwaresystem, einschließlich Software, das Microsoft als Teil der Azure Stack Appliance-Familie, wie unter https://azure.microsoft.com/en-us/overview/azure-stack/ beschrieben, für die Nutzung durch den Kunden in den vom Kunden vorgesehenen Räumlichkeiten anbieten kann.

Service bezeichnet den Azure-Dienst, der es Kunden ermöglicht, die Appliance zu empfangen, bereitzustellen, zu nutzen und zu verwalten, wenn Azure-Dienste ausgeführt werden.  Zur Klarstellung wird festgehalten, dass der Dienst ohne jegliche Einschränkung alle zugehörigen Technologien und Funktionen, Informationen, Materialien sowie Dienstupdates umfasst.

Software bezeichnet die gesamte Software in Objektcodeform, die auf oder in Verbindung mit einer Appliance bereitgestellt wird, einschließlich aller Tools, Updates und der zugehörigen Dokumentation.

Azure-Servicebestimmungen; Beschränkungen

Bestimmungen für den Azure-Dienst

Diese Hardwarebestimmungen („Zusatzbestimmungen“) zur Stack Hub-Appliance gelten für den Empfang und die Nutzung der Appliance durch den Kunden im Rahmen des Gesamtservice.  Die Nutzung des Dienstes durch den Kunden unterliegt auch dem Azure-Servicevertrag und den Bestimmungen unter https://azure.microsoft.com/en-us/support/legal/, die unter anderem den Kunden- oder sonstigen Lizenzvertrag des Kunden und die Nutzungsbestimmungen für Onlinedienste umfassen.  Diese Zusatzbestimmungen ergänzen, aber ändern oder modifizieren keineswegs vorhandene Bestimmungen im Azure-Servicevertrag und in den Azure-Servicebestimmungen.  Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Zusatzbestimmungen und irgendeiner der Bestimmungen, die den Azure-Servicevertrag und die Azure-Servicebestimmungen umfassen, gelten die Zusatzbestimmungen für Zwecke der Nutzung der Appliance im Rahmen des Dienstes.

Beschränkungen

Microsoft ist nicht verpflichtet, die Appliance oder ein anderes Hardwareprodukt im Zusammenhang mit dem Dienst weiterhin zur Verfügung zu stellen.  Die Appliance ist möglicherweise in bestimmten Regionen oder Hoheitsbereichen nicht verfügbar, und selbst wenn dies der Fall ist, unterliegt sie der Verfügbarkeit.  Microsoft ist nicht verantwortlich für Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Dienst, der außerhalb ihrer direkten Kontrolle liegt.  Microsoft behält sich das Recht vor, das Angebot des Dienstes und der entsprechenden Appliance nach eigenem Ermessen und Urteil zu verweigern.  Microsoft kann den Dienst nach eigenem Ermessen im Einklang mit den Bestimmungen für Microsoft Azure-Dienste nach den Universellen Lizenzbestimmungen für Onlinedienste aussetzen.

Nutzung von Appliance und Software

Bedingungen für die Appliancenutzung

Vorbehaltlich der Zahlung der anfallenden Gebühren erteilt Microsoft dem Kunden die Erlaubnis zur Nutzung der Appliance, sofern der Kunde Folgendes implementiert:

  1. Datenschutz.  Der Kunde sagt zu, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf seine Kundendaten zu ergreifen: (i) Sichern und Schützen aller Daten vor dem Kopieren und Speichern in der Appliance; (ii) kein Löschen der Daten aus Geschäftsräumen und Geräten des Kunden, bevor der Kunde diese Daten erfolgreich aus der Appliance an Microsoft übertragen hat, und (iii) Anwenden der hierin beschriebenen Updates und Durchführen der von Microsoft empfohlenen vorbeugenden Wartung.
  2. Bestimmung der Eignung durch den Kunden.  Der Kunde stimmt zu, (i) dass er allein für die Bestimmung der Nutzungseignung der Appliance gemäß diesen Zusatzbestimmungen verantwortlich ist und (ii) Microsoft gegenüber dem Kunden oder einem Dritten keine Haftung für Datenverluste oder andere Schäden übernimmt.
  3. Bereitstellungsvoraussetzungen und Standortbegutachtung.  Der Kunde sagt zu, die Anforderungen von Microsoft zu erfüllen, die erforderlich sind, um die Installation, Nutzung, Wartung und Entfernung der Appliance zu unterstützen.
  4. Keine Übertragung oder kein Zugriff.  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Appliance nicht zu verkaufen, abzutreten oder zu übertragen (einschließlich Standortübertragungen zwischen Staaten oder Ländern) und die Appliance (einschließlich der Software) weder direkt noch indirekt (durch einen Dritten) einzusehen, zu öffnen, zu ändern, zu zerlegen oder anderweitig zu manipulieren.
Akkreditierung  

Soweit es sich bei dem Kunden um eine staatliche Einrichtung handelt, gewährt Microsoft dem Kunden auch das Recht, die Appliance seine Akkreditierungsverfahren durchlaufen zu lassen, um seinen Bedürfnissen gerecht zu werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Akkreditierungsanforderungen und Verfahren zur Nutzung in einem nicht klassifizierten, geheimen oder streng geheimen Bereich.

Software

Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.  Microsoft gewährt dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software mit der Appliance und für keinen anderen Zweck.  Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor. Diese Lizenz gibt dem Kunden kein Recht zu folgenden Handlungen, und der Kunde darf diese nicht ausführen: (i) Funktionen der Software getrennt von der Appliance zu nutzen oder zu virtualisieren; (ii) die Software zu veröffentlichen, zu kopieren, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen; (iii) technische Einschränkungen in der Software oder Einschränkungen in der Dokumentation der Appliance (falls vorhanden) zu umgehen; (iv) Teile der Software auf mehr als einem Gerät zu trennen und auszuführen; (v) Nicht-Microsoft-Software oder -Technologie in einer Weise zu installieren oder zu verwenden, durch die das geistige Eigentum oder die Technologie von Microsoft anderen Lizenzbedingungen unterworfen würde oder (vi) die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder zu versuchen, dies zu tun, es sei denn, das anwendbare Recht erlaubt dies, auch wenn diese Bestimmungen dies nicht erlauben, und in diesem Fall darf der Kunde dies nur so tun, wie es das Gesetz zulässt.  Vorbehaltlich der vorstehenden Beschränkungen unterliegt die Nutzung der Software durch den Kunden den Softwarelizenzbestimmungen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Appliance vorgelegt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, und umfasst ohne Einschränkung auch separate Lizenzbestimmungen für separate Module oder Programme zur Ausführung zusätzlicher Azure-Dienste auf oder im Zusammenhang mit der Appliance. Falls es einen Widerspruch zwischen diesen Zusatzbestimmungen und separaten Lizenzbestimmungen für separate Module oder Programme (Agenten) gibt, die im Zusammenhang mit der Appliance genutzt werden, gelten die separaten Lizenzbestimmungen für diese Module oder Programme und kontrollieren die Nutzung dieser Module oder Programme.

Einschränkungen beim Benchmarking  

Der Kunde darf die Software weder für Vergleiche oder „Benchmarking“ nutzen (außer für interne Zwecke des Kunden) noch die Ergebnisse veröffentlichen oder offenlegen.

Aktivierung von und Zustimmung zu internetbasierten Diensten  

Wenn eine Aktivierung der Software erforderlich ist, wird durch die Aktivierung die Nutzung der Software mit einem bestimmten Gerät verbunden. Während der Aktivierung und der anschließenden Nutzung des Geräts kann die Software, wie in der Dokumentation beschrieben, Informationen über die Software und das Gerät an Microsoft senden. Microsoft nutzt diese Telemetrie, um dem Kunden die internetbasierten Dienste zur Verfügung zu stellen. Durch die Nutzung von Appliance und Software stimmt der Kunde der Übertragung dieser Informationen an Microsoft zu.

Softwareupdates  

Microsoft kann Software-Updates für die Appliance zur Verfügung stellen. Wenn Updates veröffentlicht werden, werden Microsoft-Updates von Microsoft lizenziert, Updates Dritter dagegen vom betreffenden Dritten.  Um weiterhin Support für die Appliance zu erhalten, sagt der Kunde zu, dass er mit den anwendbaren Updates auf dem neuesten Stand bleibt, indem er die neuesten Updates in Übereinstimmung mit den von Microsoft veröffentlichten oder bereitgestellten Richtlinien herunterlädt und anwendet.

Lieferung, Bereitstellung und Nutzung der Appliance

  1. Lieferung.  Der Dienst und die Appliance werden als Microsoft-Erstpartei-Dienst unter diesen Zusatzbestimmungen und dem Azure-Servicevertrag sowie den Azure-Servicebestimmungen angeboten, mit denen Microsoft die Appliance an den vom Kunden angegebenen Standort („vom Kunden angegebener Standort“) liefert, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Dienstes und der Appliance.
  2. Bereitstellung.  Microsoft wird die Bereitstellung der Appliance am vom Kunden angegebenen Standort einleiten und abschließen, was in der Regel bis zu fünfzehn (15) Tage dauern kann.
  3. Nutzung.  Im Rahmen des Dienstes gestattet Microsoft dem Kunden die Nutzung der Appliance, solange der Kunde ein aktives Abonnement für den Dienst hat. Diese Nutzung umfasst unter anderem die Nutzung der Hardware, den Hardwaresupport und grundlegende Software-Infrastrukturdienste (z. B. Speicherung, Rechenarbeit, einschließlich virtueller Computer und Container). Im Rahmen der Bereitstellung und Nutzung des Dienstes und der Appliance sagt Kunde zu, zugewiesene Ressourcen auf dem von Microsoft billigerweise verlangten Niveau bereitzustellen, um die erforderlichen Aktivitäten, Informationen, Elemente für die Bereitstellung und die laufende Verwaltung anzugehen.
  4. Optionale Dienste.  Der Kunde kann zusätzliche, optionale Dienste im Zusammenhang mit dem Dienst und der Appliance nutzen und abonnieren, für die eine separate Gebühr oder ein Abonnement anfällt.

Eigentumsanspruch und Verlustrisiko; Verantwortlichkeiten bei Versand und Rückgabe

Eigentumsanspruch und Verlustrisiko

Alle Rechte, Ansprüche und Interessen an jeder Appliance sind und bleiben Eigentum von Microsoft, und sofern nicht ausdrücklich in diesen Zusatzbedingungen festgelegt, werden keine Rechte an einer Appliance gewährt (einschließlich der Rechte aus Patenten, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken oder anderen Eigentumsrechten).  Der Kunde entschädigt Microsoft für jeden Verlust, jede Beschädigung oder Zerstörung eines Geräts („Appliance“), während es sich an einem der Standorte des Kunden befindet oder unter den im Abschnitt „Verantwortlichkeiten, wenn ein Behördenkunde die Appliance zwischen den Standorten des Kunden verlegt“ beschriebenen Umständen, mit Ausnahme eines natürlich bedingten Verschleißes, der geringfügige Schäden (z. B.. Beulen und Dellen) umfasst, die die Struktur oder Funktionalität der Appliance nicht beeinträchtigen.  Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Gerät nach Erhalt vom Spediteur zu überprüfen und etwaige Schäden unverzüglich dem Microsoft Support unter [email protected] zu melden.  Der Kunde ist für das Gesamtrisiko des Verlusts oder einer Beschädigung der Appliance (ausgenommen voraussichtlicher Verschleiß) verantwortlich, sobald die Appliance vom Spediteur an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert wurde, und zwar so lange, bis der von Microsoft benannte Spediteur die Appliance zur Rücklieferung annimmt. 

Microsoft kann dem Kunden eine Geräteverlustgebühr für die Appliance berechnen, (i) wenn die Appliance verloren geht oder erheblich beschädigt ist, während der Kunde, wie im vorigen Satz beschrieben, dafür verantwortlich ist, oder (ii) wenn der Kunde die Appliance nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Nutzung des Dienstes durch den Kunden an den von Microsoft benannten Spediteur zur Rücksendung oder an Microsoft gemäß dem nachstehenden Abschnitt „Versand und Rückgabe der Appliance“ zurückgibt.  Microsoft behält sich das Recht vor, die für verloren gegangene oder beschädigte Geräte erhobene Gebühr zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erhebung unterschiedlicher Beträge für abweichende Geräteformfaktoren.

Versand und Rückgabe der Appliance  

Der Kunde entrichtet eine einmalige, pro Gerät berechnete Versandgebühr für die Versandkosten und die Rücksendungslogistik („Logistikgebühr“), zusätzlich zu   allen Steuern oder anwendbaren Zollgebühren.  Die Logistikgebühr umfasst Versand, Set-up, Aufarbeitung, Datenvernichtung und Absicherung des Appliance-Verlusts während des Transports.  Bei der Rücksendung einer Appliance an Microsoft verpackt und versendet der Kunde die Appliance gemäß den Anweisungen von Microsoft, einschließlich der Nutzung eines von Microsoft benannten Spediteurs und der von Microsoft bereitgestellten Verpackungsmaterialien. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Daten des Kunden aus der Appliance zu entfernen, bevor er sie an Microsoft zurückschickt, und alle von Microsoft herausgegebenen Prozesse zum Löschen oder Freiräumen der Appliance zu befolgen.

Disposition am Ende der Nutzungsdauer  

Ungeachtet des Vorstehenden hat Microsoft das Recht und die Fähigkeit, die Appliance oder jegliche Komponente der Appliance zu ändern, wenn Microsoft nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Appliance im Rahmen des Dienstes das Ende ihrer gewöhnlichen Nutzungsdauer erreicht oder überschritten hat, während sie sich im Besitz des Kunden befindet.  Der Kunde erklärt sich bereit, Microsoft zu diesem Zweck einen eingeschränkten Zugang auf den vom Kunden angegebenen Standort und die Appliance zu gewähren.  Microsoft wird mit dem Kunden die Logistik und den Zeitplan der Aktivitäten im Zusammenhang mit dieser Änderung der Appliance oder der Komponenten der Appliance absprechen.

Option zur Aufbewahrung von Hardwarekomponenten  

Microsoft kann dem Kunden separate Gebührenoptionen zur Verfügung stellen, um bestimmte Komponenten der Appliance (z. B. Festplatten) zur Vernichtung durch den Kunden aufzubewahren oder Microsoft diese Komponenten am Ende der Laufzeit oder bei der Stilllegung der Appliance entsorgen zu lassen.

Verantwortlichkeiten, wenn ein Behördenkunde das Gerät zwischen den Standorten des Kunden hin und her bewegt

Wenn ein Behördenkunde ein Gerät während der Nutzung des Dienstes durch den Behördenkunden einsetzt, darf der Behördenkunde nur das Gerät auf eigene Gefahr und Kosten zu den verschiedenen Standorten des Behördenkunden transportieren, um die Daten des Behördenkunden in Übereinstimmung mit dem obigen Abschnitt „Nutzung des Geräts („Appliance“) und der Software“ hochzuladen.  Vorbehaltlich des Abschnitts „Exportkontrollgesetze“ ist der Behördenkunde dafür verantwortlich, auf eigene Gefahr und Kosten alle Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen sowie andere behördliche Genehmigungen für die Ausfuhr und Einfuhr des Geräts und der zugehörigen Software sowie der Daten des Behördenkunde an jeden dieser anderen Standorte des Behördenkunden einzuholen.   Der Behördenkunde ist auch allein für die Zollabfertigung an einem solchen anderen Standort des Behördenkunden verantwortlich, und der Behördenkunde trägt alle bei der Einfuhr anfallenden Zölle, Steuern und sonstigen behördlichen Abgaben sowie alle Kosten und Risiken für die rechtzeitige Erledigung der Zollformalitäten.  Der Behördenkunde sagt zu, alle anwendbaren Einfuhr-, Ausfuhr- und allgemeinen Handelsgesetze und -vorschriften einzuhalten und dafür verantwortlich zu sein, falls der Behördenkunde beschließt, das Gerät über die Grenze des Lands hinaus zu transportieren, in dem der Behördenkunde das Gerät bezieht.  Ungeachtet des Vorstehenden sagt der Behördenkunde zu, das Gerät vor dem Versand des Geräts an Microsoft an den Standort des Lands zurückzubringen, in dem der Behördenkunde es ursprünglich bezogen hat, wenn der Behördenkunde das Gerät an einen anderen Ort transportiert, wie in diesem Abschnitt dargelegt.  Der Behördenkunde erkennt an, dass der Versand von Daten auf und in Verbindung mit dem Gerät mit inhärenten Risiken verbunden ist und Microsoft gegenüber dem Behördenkunden keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Verlust eines Geräts oder der darauf gespeicherten Daten übernimmt, insbesondere nicht während des Transports.  Es obliegt dem Behördenkunde, den entsprechenden Supportvertrag von Microsoft zu erlangen, um die Betriebsziele des Behördenkunden in Bezug auf das Gerät zu erfüllen – je nach dem Standort, an den der Behördenkunde das Gerät zu verlegen beabsichtigt, kann sich die Fähigkeit von Microsoft, Hardware-Wartung und -Support zu leisten, jedoch verzögern oder nicht verfügbar sein.

Nichtbehördliche Kunden dürfen ein Robustes Azure Stack Hub- oder Azure Stack Hub Datacenter-Gerät nicht in ein anderes Land als das Land transportieren, in das es von Microsoft geliefert wurde.

Gebühren

Microsoft wird dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Appliance durch den Kunden festgelegte Gebühren im Rahmen des Dienstes in Rechnung stellen, und dies auf Basis der aktuellen Gebührenordnung von Microsoft.  Der Klarheit halber kann der Kunde andere Azure-Dienste im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden nutzen und Microsoft betrachtet diese Dienste als separate und zusätzliche Dienste, für die separate Abonnements oder angemessene Gebühren und Kosten anfallen, da diese zusätzlichen Dienste auf der Appliance installiert sind.  Nur als Beispiel: Azure Storage, Azure Compute und Azure IoT Hub sind separate Azure-Dienste, und wenn sie (auch im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes) genutzt werden, gelten angemessene separate Azure-Dienste.

Fortgeltung

Die Abschnitte Azure Services Terms, Software, Fortgeltung, Haftungsausschluss, Datenschutzbestimmungen und Exportkontrollgesetze überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser zusätzlichen Bedingungen.

Gewährleistungsausschluss

DIE APPLIANCE UND JEGLICHE UNTERSTÜTZUNG DURCH MICROSOFT, DIE GEMÄSS DIESEN ZUSATZBESTIMMUNGEN BEREITGESTELLT WIRD, WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER KUNDE TRÄGT DAS RISIKO IHRER NUTZUNG.  MICROSOFT GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, GARANTIEN ODER ZUSAGEN. DER KUNDE KANN NACH LOKALEN GESETZEN ZUSÄTZLICHE VERBRAUCHERRECHTE ODER GESETZLICHE GARANTIEN HABEN, DIE DURCH DIESE ZUSATZBESTIMMUNGEN NICHT GEÄNDERT WERDEN KÖNNEN.  SOWEIT NACH DEN ÖRTLICHEN GESETZEN DES KUNDEN ZULÄSSIG, SCHLIESST MICROSOFT ALLE GESETZLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.

Hardware-Updates; Unterstützung

Hardware-Aktualisierungen  

Microsoft ist nicht verpflichtet, den Kunden mit neuen Appliance-Freigaben, Verbesserungen oder Updates für die Appliance zu beliefern.  Wenn Microsoft sich dazu entschließt, unterliegen solche neuen Freigaben, Verbesserungen oder Updates („Hardware-Updates“) den Bestimmungen dieser Zusatzbestimmungen.  Der Kunde sagt zu, zum Zweck der Anwendung neuer Hardwarekomponenten oder der Appliance selbst begrenzten Zugang auf den vom Kunden angegebenen Standort zu gewähren.

Support  

Im Rahmen des Abonnements für den Dienst stellt Microsoft eine Basisunterstützung für den Dienst und die Appliance zur Verfügung. Der Kunde wird sich auch für den Microsoft Premier Support-Plan einschreiben.

Wartung  

Der Kunde sagt zu, dass er niemandem außer Microsoft oder ihren Beauftragten den Zugriff, die Reparatur oder sonstige Wartung der Appliance am vom Kunden angegebenen Standort auf Anfrage gestattet, außer in Notsituationen wie Brand oder drohender Personenschaden.

Datenschutzbestimmungen

  1. Datenschutz.  Die Microsoft-Datenschutzbestimmungen (http://www.microsoft.com/privacystatement/OnlineServices/Default.aspx) gelten für den Dienst und die Appliance nach diesen Zusatzbestimmungen.
  2. Bestimmungen.  Der Kunde sagt zu, alle Datenschutzgesetze einzuhalten, die für seine Nutzung des Dienstes, Handhabung von Daten mit dem Gerät oder in Azure gelten, oder wenn ein Behördenkunde das Gerät verlegt, wie im Abschnitt „Verantwortlichkeiten, wenn ein Behördenkunde ein Gerät zwischen den Standorten des Kunden verlegt“ weiter oben beschrieben.
  3. Verarbeitung personenbezogener Daten.  Soweit Microsoft im Zusammenhang mit der Software Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter von personenbezogenen Daten ist, verpflichtet Microsoft sich gegenüber allen Kunden zur Einhaltung der Bestimmungen zu Onlinediensten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat, siehe http://go.microsoft.com/?linkid=9840733.

Anwendbarkeit der Vereinbarung zum Servicelevel

Vereinbarungen zum Servicelevel (SLA), die für bestimmte Azure-Dienste gelten, die in der Servicelevel-Vereinbarung für Microsoft-Onlinedienste aufgeführt sind, gelten nicht für den Dienst oder die Appliance, da der Kunde den Dienst und die Appliance vor Ort ausführt, wo der Kunde die Kontrolle und Verantwortung für die physische Umwelt hat.

Azure Operator Nexus-Hardwarebestimmungen

Diese Hardwarebestimmungen gelten für Azure Operator Nexus.

Azure Operator Nexus ist nur für die Verwendung durch Telekommunikationsanbieter verfügbar.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bestimmungen und dem Azure-Abonnementvertrag des Kunden sind diese Bestimmungen nur für die Nutzung des Azure Operator Nexus, einschließlich der Nutzung der Near-Edge-Software als Teil des Dienstes, maßgebend und bindend.

Begriffsbestimmungen

Near Edge bedeutet lokale Bereitstellung.

Near-Edge-Software bezeichnet Software, die auf vom Kunden betriebener Hardware in den Rechenzentren des Kunden ausgeführt wird.

Azure Operator Nexus-Hardware bezeichnet eine bestimmte Hardwarekonfiguration für den Betrieb von Azure Operator Nexus zusammen mit der dazugehörigen Software des Original Equipment Manufacturer (OEM).

Near-Edge-Bestimmungen

Hardwarebestimmungen

Der Kunde muss die Azure Operator Nexus-Hardware von einem oder mehreren Drittanbietern beschaffen. Microsoft stellt die Azure Operator Nexus-Hardwarespezifikationen auf Grundlage der vom Kunden angegebenen und an Microsoft übermittelten Ziele und Anforderungen sowie eine Liste der Anbieter bereit, von denen der Kunde die Azure Operator Nexus-Hardware beziehen kann. Der Kunde ist nicht verpflichtet, die Azure Operator Nexus-Hardware von einem der von Microsoft angegebenen Anbieter zu beziehen und kann sie auch bei einem anderen Anbieter beschaffen.

Microsoft ist nicht für Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Dienst verantwortlich, die außerhalb seiner direkten Kontrolle liegen, einschließlich der Nichtverfügbarkeit von Azure Operator Nexus-Hardware. 

Der Kunde muss die Azure Operator Nexus-Hardware in seinem Rechenzentrum und an einem Standort installieren, der die geltenden Anforderungen hinsichtlich Platz, Stromversorgung, Sicherheit, Bandbreite, Netzwerkzugriff und anderen Anforderungen erfüllt und den Empfehlungen von Microsoft und dem Hardwarehersteller entspricht. Der Kunde richtet die Azure Operator Nexus-Hardware so ein, dass sie über eine sichere Azure ExpressRoute-Verbindung remote zugänglich ist.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die vollständige Gerätespezifikation gemäß den erforderlichen Spezifikationen beschafft, installiert, konfiguriert und gewartet wird. Microsoft übernimmt keine Garantie für Azure Operator Nexus, es gilt kein Service Level Agreement und Microsoft ist nicht verpflichtet, Support für Azure Operator Nexus bereitzustellen, wenn der Kunde die Azure Operator Nexus-Hardware nicht gemäß den von Microsoft geforderten Mindeststandards installiert, konfiguriert und wartet.

Gewährleistungsausschluss

MICROSOFT ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN FÜR DIE AZURE OPERATOR NEXUS-HARDWARE UND SCHLIESST ALLE AUSDRÜCKLICHEN, KONKLUDENTEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DARUNTER AUCH DIE GEWÄHRLEISTUNG DER QUALITÄT, DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUS. MICROSOFT HAFTET NICHT FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENE NUTZUNG, ENTGANGENER GEWINN ODER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE ODER DER ANGEWANDTEN HAFTUNGSTHEORIE („VERLUSTE“), DIE MÖGLICHERWEISE DURCH DIE NUTZUNG VON AZURE OPERATOR NEXUS-HARDWARE DURCH DEN KUNDEN ENTSTEHEN.

Softwarebestimmungen

Die Near-Edge-Software wird lizenziert, nicht verkauft.  Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen gewährt Microsoft dem Kunden eine nicht exklusive, begrenzte, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Near-Edge-Software auf Azure Operator Nexus-Hardware ausschließlich als Teil von Azure Operator Nexus und zu keinem anderen Zweck.  Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor.

Der Kunde darf eine beliebige Anzahl Kopien der Near-Edge-Software installieren und die Near-Edge-Software verwenden, solange der Kunde ein Abonnement für Azure Operator Nexus besitzt und die Near-Edge-Software (i) auf Azure Operator Nexus-Hardware installiert, (ii) mit dem gültigen Azure-Abonnement des Kunden registriert und (iii) mindestens einmal an 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen mit dem Azure-Abonnement des Kunden verbunden wird. Sämtliche Rechte des Kunden zur Installation und Nutzung der Near-Edge-Software vorbehaltlich Aktivierung und Aufrechterhaltung der Messung aller Kopien der Near-Edge-Software durch den Kunden. Jeder Server unter der Verwaltung oder Kontrolle eines anderen Unternehmens als dem Kunden oder eines seiner verbundenen Unternehmen unterliegt der Outsourcing-Software-Management-Klausel.

Wenn eine Aktivierung der Near-Edge-Software erforderlich ist, verbindet die Aktivierung die Verwendung der Near-Edge-Software mit der spezifischen Azure Operator Nexus-Hardware. Während der Aktivierung und anschließenden Verwendung der Azure Operator Nexus-Hardware kann die Near-Edge-Software Informationen über die Near-Edge-Software und die Azure Operator Nexus-Hardware an Microsoft senden, wie in der Produktdokumentation beschrieben. Microsoft nutzt diese Telemetrie, um dem Kunden den Dienst zur Verfügung zu stellen. Durch die Nutzung von Near-Edge-Software stimmt der Kunde der Übertragung dieser Informationen an Microsoft zu. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in den Universellen Lizenzbestimmungen für Onlinedienste kann der Kunde eine Lizenz für Near-Edge-Software jederzeit auf andere Azure Operator Nexus-Hardware übertragen.

Diese Lizenz verleiht dem Kunden keinerlei Recht und der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Funktionen der Near-Edge-Software getrennt von der Azure Operator Nexus-Hardware zu verwenden oder zu virtualisieren.

Die Near-Edge-Software wird dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung als Teil des Onlinedienstes Azure Operator Nexus lizenziert. Ungeachtet dessen, dass die Near-Edge-Software Teil eines Onlinedienstes ist, da die physische Betriebsumgebung der Azure Operator Nexus-Hardware der Kontrolle des Kunden und nicht von Microsoft unterliegt, gelten die Bestimmungen der DPA nicht für Near-Edge-Software, die auf Azure Operator Nexus-Hardware installiert ist, außer in dem Umfang, in dem personenbezogene Daten von Microsoft erfasst werden.

Beschränkte Garantien

Microsoft garantiert, dass jede Version der Near-Edge-Software für ein Jahr ab dem Datum, an dem der Kunde zum ersten Mal eine Lizenz für diese Version erhält, im Wesentlichen die in der entsprechenden Produktdokumentation beschriebene Leistung erbringt. Wenn dies nicht der Fall ist und der Kunde Microsoft innerhalb der Gewährleistungsfrist darüber informiert, wird Microsoft nach eigenem Ermessen entweder (1) den Anteil des vom Kunden bezahlten Preises zurückerstatten, der der Near-Edge-Softwarelizenz zuzuordnen ist, oder (2) die Near-Edge-Software reparieren oder ersetzen. Die oben genannten Ansprüche stellen die einzigen Ansprüche dar, die dem Kunden bei Verstößen gegen die in diesem Abschnitt genannten Gewährleistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, die nicht während der Gewährleistungsfrist geltend gemacht wurden. Die Gewährleistungen in diesem Abschnitt gelten nicht bei Problemen, die auf Unfall, Missbrauch oder eine Nutzung zurückgehen, die nicht mit diesen Bestimmungen und/oder der Azure-Abonnementvereinbarung des Kunden vereinbar ist, wie z. B. nicht erfüllte Mindestsystemanforderungen. Über die in den oben beschriebenen eingeschränkten Gewährleistungen hinaus übernimmt Microsoft keine anderen Gewährleistungen oder Garantien und schließt alle anderen ausdrücklichen, konkludenten oder gesetzlichen Gewährleistungen oder Garantien in Bezug auf die Qualität, das Eigentum, die Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Handelsüblichkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck für die Near-Edge-Software aus.

Nicht von Microsoft stammende Produkte

Der Kunde darf nur nicht von Microsoft stammende Produkte zur Verwendung mit Azure Operator Nexus installieren. Microsoft informiert den Kunden darüber, dass ein Vorzertifizierungsprozess abgeschlossen wurde. Der Kunde muss möglicherweise einen separaten Lizenzvertrag mit dem Entwickler der nicht von Microsoft stammenden Produkte schließen.

Schadenersatz bei Verstößen gegen die Bestimmungen

Das Recht des Kunden zur Nutzung von Azure Operator Nexus unterliegt der Zustimmung des Kunden, Microsoft und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen und Vertreter zu verteidigen, schadlos zu halten und von (i) allen Forderungen, Ansprüchen und Gerichtsverfahren Dritter (und allen daraus resultierenden Urteilen, Vergleichen und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten)) freizustellen, die sich aus einem wesentlichen Verstoß gegen diese Bestimmungen durch den Kunden oder seine Zulieferer, Vertreter, Mitarbeiter oder Kunden ergeben; (ii) dies beinhaltet jegliche Ansprüche eines Endnutzers, eines Dritten bzw. einer Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit den für Endnutzer bereitgestellten Diensten, einschließlich und nicht beschränkt auf jegliche Ansprüche wegen Nichteinhaltung geltender Telekommunikationsgesetze, Sicherheitsgesetze und Telemarketinggesetze, einschließlich des US-amerikanischen Telephone Consumer Protection Act von 1991. Der Kunde ist verpflichtet, alle sich aus Urteilen oder Vergleichen ergebenden Kosten einschließlich angemessener Anwaltshonorare und damit verbundenen Kosten zu tragen.

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