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Licensing
Diese Website befindet sich im Aufbau und ist nur für die Vorschau bestimmt. Alle aktuellen Lizenzdokumente finden Sie auf der Such-Website für die Produktlizenzierung.
Suchbegriffe


Für Onlinedienste


Begriffsbestimmungen

Für die hier verwendeten, aber nicht im Glossar definierten Begriffe gelten die im Lizenzvertrag des Kunden angegebenen Definitionen.

Datenverarbeitung und Sicherheit

Die Parteien sind sich einig, dass diese Bestimmungen die Nutzung der Onlinedienste durch den Kunden regeln und dass der DPA (definiert im Glossar) ihre Verpflichtungen in Bezug auf die Verarbeitung und Sicherheit von Kundendaten und Personenbezogenen Daten durch die Onlinedienste festlegt. Die Parteien vereinbaren ebenfalls, sofern kein gesonderter Vertrag über Professional Services besteht, dass diese Bestimmungen die Bereitstellung von Professional Services regeln, insbesondere die Bestimmungen im Abschnitt Professional Services und die Bestimmungen im DPA hinsichtlich der Verarbeitung und Sicherheit von Professional Services-Daten und personenbezogenen Daten in Verbindung mit dieser Bereitstellung. Für die Nutzung von nicht von Microsoft stammenden Produkten (wie weiter unten definiert) durch den Kunden gelten gesonderte Bestimmungen, einschließlich unterschiedlicher Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen. Bei Konflikten oder Widersprüchen zwischen dem DPA und anderen Bestimmungen des Volumenlizenzvertrags des Kunden haben die DPA-Bestimmungen Vorrang.

Vereinbarungen zum Servicelevel

Viele Onlinedienste bieten eine Vereinbarung zum Servicelevel (SLA) an. Weitere Informationen zu den Onlinedienste-SLAs finden Sie unter https://aka.ms/CSLA.

Geltende Produktbestimmungen und Aktualisierungen für Onlinedienste

Wenn der Kunde ein neues Abonnement für einen Onlinedienst verlängert oder erwirbt, gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Bestimmungen, die sich während des Abonnements des Kunden für diesen Onlinedienst nicht ändern werden. Wenn Microsoft neue (d. h. zuvor nicht im Abonnement enthaltene) Funktionen, Ergänzungen oder zugehörige Software einführt, kann Microsoft Bestimmungen bereitstellen oder Aktualisierungen der Bestimmungen vornehmen, die für die Nutzung dieser neuen Funktionen, Ergänzungen oder zugehörigen Software durch den Kunden gelten.

Elektronische Benachrichtigungen

Microsoft kann Kunden Informationen und Mitteilungen über Onlinedienste elektronisch, auch per E-Mail, über das Portal des Onlinedienstes oder über eine von Microsoft zu benennende Website zur Verfügung stellen. Eine Benachrichtigung gilt an dem Datum als erteilt, an dem diese von Microsoft zur Verfügung gestellt wurde.

Lizenzierung der Onlinedienste

Der Kunde muss die entsprechenden Abonnementlizenzen, die für die Nutzung der einzelnen Onlinedienste erforderlich sind, erwerben und zuweisen. Eine Nutzung, die die dokumentierten Berechtigungen und/oder Nutzungsbeschränkungen des Onlinedienstes überschreitet, erfordert den zusätzlichen Erwerb von Lizenzen, um die Überschreitung abzudecken. Jedem Nutzer, der auf den Onlinedienst zugreift, muss eine Nutzer-AL zugewiesen sein, oder er darf nur über ein Gerät, dem eine Geräte-AL zugewiesen wurde, auf den Onlinedienst zugreifen, sofern in den Onlinedienst-spezifischen Bestimmungen nichts Gegenteiliges festgelegt ist. Abonnementlizenzen für Suites beschreibt SL Suites, die auch Voraussetzungen für Nutzer-SLs erfüllen. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Onlinedienst nach Ablauf der SL für diesen Onlinedienst zu nutzen.

Neuzuweisung von Lizenzen

Die meisten, jedoch nicht alle ALs können neu zugewiesen werden. Außer wie in diesem Absatz oder in den Dienstspezifischen Bestimmungen für Onlinedienste zugelassen, sind Kunden nicht berechtigt, eine AL kurzzeitig neu zuzuweisen (nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Der Kunde ist berechtigt, eine SL kurzfristig neu zuzuweisen, um die Abwesenheit eines Nutzers oder die Nichtverfügbarkeit eines ausgefallenen Geräts zu überbrücken. Die Neuzuweisung einer AL für einen anderen Zweck muss für die verbleibende Laufzeit dieser Lizenz erfolgen. Wenn der Kunde eine SL von einem Gerät oder einem Nutzer auf ein anderes/auf einen anderen überträgt, muss der Kunde den Zugriff sperren und jegliche zugehörige Software vom früheren Gerät oder vom Gerät des früheren Nutzers entfernen.

Multiplexing

Hardware oder Software, die ein Kunde nutzt,

  • um Verbindungen zu bündeln oder die Anzahl der Betriebssystemumgebungen (OSE), Geräte oder Nutzer zu reduzieren, die ein Produkt direkt verwaltet;
  • um die Anzahl der Geräte oder Nutzer zu reduzieren, die direkt oder indirekt auf ein Produkt zugreifen oder es nutzen
  • oder um auf Daten zuzugreifen, die ein Produkt selbst verarbeitet oder erzeugt;

reduziert nicht die Anzahl der Lizenzen jeglicher Art, die ein Kunde benötigt.

Verfügbarkeit der Höherstufung von Onlinediensten und Lizenzzuweisung

Einige Lizenzprogramme ermöglichen es Kunden, einen vorhandenen Onlinedienst jederzeit während der Laufzeit des Vertrags und des Beitritts (falls vorhanden) auf eine höhere Edition anzuheben („Step-up“). Solche Lizenzen für höhere Editionen können mithilfe von Step-up SKUs erworben werden, für die die folgenden Bestimmungen gelten:

  • Eine mit einer Step-up SKU erworbene Lizenz für eine höhere Edition kann nur einem lizenzierten Nutzer einer qualifizierenden Basislizenz desselben Onlinedienstes oder einer Suite-Lizenz, die denselben qualifizierenden Basis-Onlinedienst enthält, zugewiesen werden,
  • Sobald die Lizenz für die höhere Edition erworben wurde, können Kunden sie nicht mehr von der Lizenz für den qualifizierenden Basis-Onlinedienst trennen,
  • Step-up-SKUs müssen unter demselben Lizenzvertrag und Beitritt (falls vorhanden) erworben werden, unter dem die Nutzer-SL für den qualifizierenden Basis-Onlinedienst erworben wurde.

Nutzung der Onlinedienste


Der Kunde ist berechtigt, die Onlinedienste und die zugehörige Software so zu nutzen, wie dies im Lizenzvertrag des Kunden ausdrücklich gestattet ist. Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor.

Richtlinie für zulässige Verwendung

Weder der Kunde noch diejenigen, die über den Kunden auf einen Onlinedienst zugreifen, sind berechtigt, einen Onlinedienst zu nutzen:

  • auf eine Weise, die durch Gesetze, Vorschriften oder behördliche Anordnungen oder Verordnung in einer relevanten Rechtsordnung verboten ist,
  • um die Rechte anderer zu verletzen,
  • Zu versuchen, sich unbefugten Zugriff auf Dienste, Geräte, Daten, Konten oder Netzwerke zu verschaffen oder diese zu stören, einschließlich der absichtlichen Umgehung oder Störung von Beschränkungen in Metaprompts;
  • um Spam oder Malware zu verbreiten,
  • um Kryptowährung ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Microsoft zu schürfen;
  • in einer Weise, die den Onlinedienst schädigen oder die Nutzung durch Dritte beeinträchtigen könnte;
  • in Anwendungen oder Situationen zu verwenden, in denen ein Versagen des Onlinedienstes zum Tod, zu schweren Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit oder zu schwerwiegenden Sach- oder Umweltschäden führen kann, außer im Einklang mit dem Abschnitt „Anwendung in Hochrisikobereichen“ unten, oder
  • um eine andere Person dabei zu unterstützen oder dazu zu ermutigen, eine der oben genannten Handlungen vorzunehmen.

Ohne die anderen Rechtsbehelfe von Microsoft einzuschränken, können Verstöße gegen die Richtlinie über die zulässige Nutzung in diesem Abschnitt zur Aussetzung des Onlinedienstes führen. Wenn Microsoft den Onlinedienst aussetzt, setzt Microsoft den Onlinedienst nur so weit aus, wie dies vernünftigerweise erforderlich ist. Sofern Microsoft nicht der Ansicht ist, dass eine unverzügliche Aussetzung erforderlich ist, wird Microsoft vor Aussetzung eines Onlinedienstes eine angemessene Benachrichtigung verschicken.

Anwendung in Hochrisikobereichen

WARNUNG:   Moderne Technologien, und insbesondere Plattformtechnologien, können auf neue und innovative Weise genutzt werden, und der Kunde muss prüfen, ob seine spezifische Nutzung dieser Technologien sicher ist. Die Onlinedienste sind nicht dafür ausgelegt oder vorgesehen, eine Nutzung zu unterstützen, bei der eine Dienstunterbrechung, ein Defekt, ein Fehler oder ein anderer Ausfall eines Onlinedienst zum Tod oder zu schweren Körperverletzungen von Personen oder zu physischen oder Umweltschäden führen könnte (zusammen „Anwendung in Hochrisikobereichen“). Dementsprechend muss der Kunde jede Anwendung so konzipieren und implementieren, dass im Falle einer Unterbrechung, eines Defekts, eines Fehlers oder eines sonstigen Ausfalls des Onlinedienstes die Sicherheit von Personen, Eigentum und der Umwelt nicht unter ein Niveau reduziert wird, das vernünftig, angemessen und legal ist, sei es im Allgemeinen oder für eine bestimmte Branche. Die Anwendung der Onlinedienste in Hochrisikobereichen durch den Kunden erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Microsoft zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten von und gegen alle Schäden, Kosten und Anwaltsgebühren im Zusammenhang mit allen Ansprüchen, die sich aus der Anwendung in Hochrisikobereichen im Zusammenhang mit den Onlinediensten ergeben, einschließlich aller Ansprüche, die auf verschuldensunabhängiger Haftung beruhen oder bei denen Microsoft bei der Entwicklung oder Bereitstellung des/der Onlinedienste(s) für den Kunden fahrlässig war. Die vorstehende Freistellungsverpflichtung gilt zusätzlich zu den im Lizenzvertrag des Kunden festgelegten Abwehrverpflichtungen und unterliegt weder einer Haftungsbeschränkung noch einem Haftungsausschluss, die in solchen Vertragsverhältnissen enthalten sind.

Haftungsausschluss für medizinische Geräte

Der Kunde erkennt an, dass die Onlinedienste (1) nicht als medizinische Geräte entwickelt, bestimmt oder zur Verfügung gestellt werden und (2) nicht als Ersatz für eine professionelle medizinische Beratung, Diagnose, Behandlung oder Beurteilung entwickelt werden oder bestimmt sind und nicht als Ersatz für eine professionelle medizinische Beratung, Diagnose, Behandlung oder Beurteilung verwendet werden dürfen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, den Endnutzern der Implementierung der Onlinedienste durch den Kunden entsprechende Zustimmungserklärungen, Warnungen, Haftungsausschlüsse und Bestätigungen anzuzeigen und/oder diese von Endnutzern einzuholen.

Datenschutz und Sicherheit

Die Bestimmungen des DPA (http://aka.ms/DPA) gelten für die Onlinedienste, mit Ausnahme der unter Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen aufgeführten Onlinedienste. Hinsichtlich der Core-Onlinedienste werden spezifische Einzelheiten zu Sicherheitspraktiken und zur Speicherstelle der Kundendaten ebenfalls unter Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen dargelegt.

Verwendung von Software mit dem Onlinedienst

Der Kunde muss möglicherweise eine bestimmte Programmausstattung von Microsoft installieren, um den Onlinedienst nutzen zu können. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

Microsoft Software-Lizenzbestimmungen

Kunden sind nur berechtigt, die Software ausschließlich zur Verwendung mit dem Onlinedienst zu installieren. Gemäß der Dienstspezifischen Bestimmungen für Onlinedienste kann die Anzahl der Kopien der Software, zu deren Verwendung der Kunde berechtigt ist oder die Anzahl der Geräte, auf denen der Kunde die Software nutzen darf, beschränkt werden. Das Recht des Kunden zur Nutzung der Software beginnt mit Aktivierung des Onlinedienstes und endet mit Ablauf des Rechts des Kunden zur Nutzung des Onlinedienstes. Der Kunde ist verpflichtet, die Software zu deinstallieren, wenn das Nutzungsrecht des Kunden endet. Außerdem ist Microsoft berechtigt, sie zu diesem Zeitpunkt zu deaktivieren.

Validierung, Automatische Updates und Erfassung für Software

Microsoft ist berechtigt, die Version ihrer Software automatisch zu überprüfen. Geräte, auf denen die Software installiert ist, stellen in regelmäßigen Abständen Informationen bereit, damit Microsoft überprüfen kann, ob die Software ordnungsgemäß lizenziert ist. Hierzu gehören beispielsweise die Softwareversion, das Nutzerkonto des Endnutzers, die Produkt-ID-Informationen, eine Computer-ID und die Internetprotokolladresse des Geräts. Wenn die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, kann ihre Funktionalität beeinträchtigt sein. Kunden dürfen Updates und Upgrades für die Software nur von Microsoft oder autorisierten Quellen beziehen. Durch die Verwendung der Software erklärt sich der Kunde mit der Übertragung der in diesem Abschnitt beschriebenen Informationen einverstanden. Microsoft ist berechtigt, Updates, Ergänzungen oder Erweiterungen zu dieser Software zu empfehlen oder mit oder ohne Ankündigung auf das Gerät des Kunden herunterzuladen. Einige Onlinedienste erfordern die Installation lokaler Software – z. B. Agents, Anwendungen zur Geräteverwaltung – („Apps“) bzw. werden durch solche Software erweitert. Die Apps können Diagnosedaten (wie in der Produktdokumentation definiert) über die Nutzung und die Leistung der Apps sammeln, die an Microsoft insoweit übermittelt werden können, als personenbezogene Daten darin enthalten sind und für die im DPA beschriebenen Zwecke genutzt werden können.

Softwarekomponenten von Dritten

Die Software kann Softwarekomponenten von Dritten enthalten. Soweit in dieser Software nicht anders angegeben, lizenzieren nicht Dritte sondern Microsoft diese Komponenten für den Kunden gemäß den Lizenzbestimmungen und Hinweisen von Microsoft.

Stornierungsrichtlinie 

Bestimmte Abonnements müssen innerhalb von 7 Tagen nach dem Startdatum des Abonnements gekündigt werden, um Anspruch auf eine anteilige Gutschrift oder Erstattung für nicht genutzte Zeit zu haben, die auf Tagesbasis berechnet wird. Für solche Abonnements, die nach Ablauf von 7 Tagen nach dem Startdatum des Abonnements gekündigt werden, sind Gutschriften oder Erstattungen ausgeschlossen. Siehe Kündigung Ihres Abonnements (https://docs.microsoft.com/microsoft-365/commerce/subscriptions/cancel-your-subscription) für weitere Informationen.

Technische Beschränkungen

Der Kunde ist verpflichtet, alle technischen Beschränkungen in einem Onlinedienst, die dem Kunden nur eine spezielle Verwendung des Onlinedienstes gestatten, einzuhalten und diese auch nicht zu umgehen. Der Kunde darf Kopien der Software oder des Quellcodes eines Onlinedienstes nur mit ausdrücklicher Genehmigung herunterladen.

Bing

Für jede Komponente von Onlinediensten, die von Bing unterstützt wird, wie in der Produktdokumentation angegeben, unterliegt die Nutzung von Bing durch Endnutzer dem Microsoft-Servicevertrag (https://www.microsoft.com/servicesagreement/), der Datenschutzerklärung von Microsoft (https://privacy.microsoft.com/privacystatement), den Nutzungsbedingungen für Microsoft Bing Maps und Embedded Maps Service (https://www.microsoft.com/maps/bing-maps/product/enduserterms), mit der Ausnahme, dass nicht kommerzielle Nutzungsbeschränkungen nicht für Produkte gelten, die gegen eine Gebühr über die Microsoft-Volumenlizenz erhältlich sind. Der Datenschutznachtrag gilt nicht für Ihre Nutzung von Bing innerhalb von Onlinediensten.

Import-/Exportdienste

Die Nutzung eines Import-/Exportdienstes durch den Kunden setzt voraus, dass er alle von Microsoft erteilten Anweisungen zur Vorbereitung, Behandlung und Versand von physischen Datenträgern, die seine Daten enthalten („Speichermedien“), befolgt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Speichermedien und Daten unter Einhaltung aller geltender Gesetze und Regelungen bereitgestellt werden. Microsoft übernimmt keine Pflichten in Bezug auf die Speichermedien und haftet nicht für verlorene, beschädigte oder zerstörte Speichermedien. Alle an Microsoft gesendeten Speichermedien müssen an das Rechenzentrum DAP Microsoft DCS Data Center (INCOTERMS 2010) geliefert werden. Die an den Kunden versendeten Speichermedien werden mit dem DAP Customer Dock (INCOTERMS 2010) ausgeliefert.

Schriftartkomponenten

Während der Kunde einen Onlinedienst nutzt, ist er berechtigt, die von diesem Onlinedienst installierten Schriftarten zu nutzen, um Inhalte anzuzeigen und auszudrucken. Der Kunde darf Schriftarten nur wie in den Einbettungsbeschränkungen in den Schriftarten gestattet in Inhalte einbetten und sie vorübergehend auf einen Drucker oder ein anderes Ausgabegerät herunterladen, um Inhalte zu drucken.

Änderungen und Verfügbarkeit der Onlinedienste

Microsoft ist berechtigt, von Zeit zu Zeit wirtschaftlich angemessene Änderungen an jedem Onlinedienst vorzunehmen. Microsoft ist berechtigt, einen Onlinedienst in Ländern zu ändern oder zu kündigen, in denen Microsoft einer behördliche Regelung, Verpflichtung oder sonstigen Anforderung unterliegt, die (1) nicht allgemein auf dort tätige Unternehmen anwendbar ist, (2) Microsoft die Fortsetzung des Betriebs des Onlinediensts ohne Änderung erschwert und/oder (3) Microsoft zu der Annahme veranlasst, dass diese Bestimmungen oder der Onlinedienst möglicherweise im Widerspruch zu einer solchen Anforderung oder Verpflichtung stehen. Wenn Microsoft einen Onlinedienst aus aufsichtsrechtlichen Gründen kündigt, erhalten Kunden eine Gutschrift über alle im Voraus für den Zeitraum nach der Kündigung bezahlten Beträge. 

Die Verfügbarkeit, die Funktionalität und die Sprachversionen jedes Onlinedienstes sind von Land zu Land unterschiedlich. Unter https://go.microsoft.com/fwlink/?linkid=870295 können Kunden Informationen zur Verfügbarkeit finden.
 

Azure-Verfügbarkeit 

Erstanbieter-Verbrauchsdienste können als Azure-Zähler erworben werden, die es Kunden ermöglichen, für bestimmte Onlinedienste im Voraus zu zahlen, wie in der Klausel Microsoft Azure-Zahlung und -Gebühren und in der Klausel Erwerb von Microsoft Azure-Diensten dargelegt.

Diese Microsoft-Dienste sind keine Azure-Produkte und daher finden die Azure-Bedingungen keine Anwendung. Zusätzlich gelten die produktspezifischen Lizenzbedingungen für die Klausel Microsoft Azure-Zahlung und -Gebühren und für die Klausel Erwerb von Microsoft Azure-Diensten.

Generative KI-Dienste von Microsoft

Verantwortungsvolle Nutzung

Der Kunde muss die generativen KI-Dienste von Microsoft in Übereinstimmung mit der Richtlinie für zulässige Nutzung von Onlinediensten und dem Verhaltenskodex für generative KI-Dienste von Microsoft (https://aka.ms/GenAICoC) verwenden. Ohne die anderen Rechtsmittel einzuschränken, kann Microsoft den Zugriff auf generative KI-Dienste von Microsoft und deren Nutzung für den Kunden einschränken, wenn Microsoft einen berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass Ausgabeinhalte oder die Nutzung generativer KI-Dienste von Microsoft oder von Ausgabeinhalten durch den Kunden gegen die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung von Onlinediensten oder den Verhaltenskodex für generative KI-Dienste von Microsoft (https://aka.ms/GenAICoC) verstößt.

Kapazitätsbeschränkungen

Ein übermäßiger Gebrauch von generativen KI-Diensten von Microsoft kann zu einer vorübergehenden Drosselung des Zugriffs des Kunden auf den generativen KI-Dienst von Microsoft führen.

Zurückentwicklung (Reverse Engineering)

Der Kunde darf einen generativen KI-Dienst von Microsoft nicht verwenden, um zugrunde liegende Komponenten der Modelle, Algorithmen und Systeme auszuloten, z. B. das Exfiltrieren der Gewichtungen von Modellen.

Extrahieren von Daten

Der Kunde darf keine Web-Scraping-, Web-Harvesting- oder andere Web-Datenextraktionsmethoden verwenden, um Daten aus einem generativen KI-Dienst von Microsoft zu extrahieren.

Nutzung von Inhalten für Schulungen

Generative KI-Dienste von Microsoft verwenden keine Eingaben oder Ausgabeinhalte, um die Azure OpenAI Service Foundation-Modelle zu trainieren, neu zu trainieren oder zu verbessern. Der Kunde nutzt keine generativen KI-Dienste von Microsoft, um Ausgabeinhalte zu generieren, die für den ausdrücklichen Zweck der Erstellung synthetischer Trainingsdaten zur Entwicklung oder Schulung von KI-Modellen oder -Systemen gedacht sind, welche eine im Wesentlichen ähnliche Funktionalität wie ein Microsoft KI-Dienst aufweisen, und gestattet dies auch keiner Drittpartei. Davon ausgenommen sind Situationen, in denen dies in den dienstspezifischen Bedingungen für Azure OpenAI-Dienste ausdrücklich gestattet ist. Die Verwendung eines generativen KI-Dienstes von Microsoft, um Ausgabeinhalte als Input für dynamische KI-Modelle oder -Systeme zu generieren, wird durch diesen Abschnitt nicht eingeschränkt.

Ort der Datenverarbeitung

Durch die Verwendung eines generativen KI-Dienstes von Microsoft erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass seine Daten außerhalb der geografischen Region gespeichert und verarbeitet werden, es sei denn, dienstspezifische Bedingungen oder Produktdokumentationen für einen generativen KI-Dienst von Microsoft geben etwas anderes an.

Ausgabeinhalte

Ausgabeinhalte sind Kundendaten. Microsoft ist nicht Eigentümer der Ausgabeinhalte des Kunden.

Urheberrechtsverpflichtung des Kunden

Die Verpflichtung von Microsoft, den Kunden gemäß der Volumenlizenzvereinbarung des Kunden gegen Ansprüche Dritter an geistigem Eigentum zu verteidigen, gilt für die Nutzung oder Verbreitung von Ausgabeinhalten eines Abgedeckten Produkts durch den Kunden, wenn alle folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllt sind:

  1. Während der Verwendung des Abgedeckten Produkts für die Produktion des Ausgabeinhalts, der Gegenstand des Anspruchs ist, darf der Kunde die Inhaltsfilter, Einschränkungen in Metaprompts oder andere Sicherheitssysteme, die Teil des Abgedeckten Produkts sind, nicht deaktiviert, umgangen, gestört oder beeinträchtigt haben.
  2. Der Kunde darf den Ausgabeinhalt nicht in einer Weise verändern, verwenden oder verbreiten, von der er weiß oder wissen sollte, dass es wahrscheinlich ist, dass Eigentumsrechte Dritter verletzt oder widerrechtlich verwendet werden.
  3. Der Kunde verfügt über ausreichende Nutzungsrechte, um die Eingabe in Verbindung mit dem Abgedeckten Produkt zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Kundendaten, die der Kunde verwendet hat, um das Modell Anzupassen, das den Ausgabeinhalt produziert hat, der Gegenstand des Anspruchs ist.
  4. In dem Anspruch wird nicht behauptet, dass der Ausgabeinhalt, wie er im Handel oder im Geschäftsverkehr verwendet wird, die Marke oder damit verbundene Rechte Dritter verletzt.
  5. Für Azure OpenAI Service und alle anderen abgedeckten Produkte von Microsoft mit konfigurierbaren Metaprompts oder anderen Sicherheitssystemen muss der Kunde außerdem alle Abhilfemaßnahmen implementiert haben, die in der Azure OpenAI Service-Dokumentation des Angebots vorgeschrieben sind (veröffentlicht unter https://learn.microsoft.com/legal/cognitive-services/openai/customer-copyright-commitment), dass den Ausgabeinhalt bereitgestellt hat, der Gegenstand des Anspruchs ist.

Dataverse  

Dataverse strukturiert eine Vielzahl von Daten und Geschäftslogik, um miteinander verbundene Anwendungen und Prozesse zu unterstützen. Dataverse-Instanzen, die mit Microsoft 365-Lizenzen ausgestattet sind, umfassen verschiedene Funktionen und integrieren Daten, die für das Produkt oder den Dienst, für das/den der Kunde eine Lizenz besitzt, verfügbar sind oder nicht. Der Zugriff auf Dataverse über ein einzelnes Produkt oder einen einzelnen Dienst gewährt keinen Zugriff auf nicht verwandte Produkte, Dienste, Funktionen oder Daten, für die die Nutzer keine Lizenz besitzen. Nutzer haben nur Zugriffsrechte auf Daten, Dienste und Funktionen innerhalb von Dataverse, für die sie ordnungsgemäß lizenziert sind.

Onlinedienste mit Vertreibbarem Code

Bestimmte Onlinedienste können Softwarekomponenten enthalten. Die nachstehenden Bestimmungen für Vertreibbaren Code gelten für Onlinedienste, die Softwarekomponenten enthalten. 

Vertreibbarer Code

Lesen Sie in den Produkteinträgen für Software nach, die Code und Textdateien enthält, die der Kunde vertreiben darf („Vertreibbarer Code“). Bei dem Code und den Textdateien, die nachstehend aufgeführt sind, handelt es sich ebenfalls um Vertreibbaren Code, der wie unten beschrieben verwendet werden darf. Bei Widersprüchen zwischen den folgenden Bestimmungen und den Bestimmungen für Vertreibbaren Code im Produkteintrag regeln die Bestimmungen im Produkteintrag die Verwendung des Verteilbaren Codes durch den Kunden.

Recht zur Nutzung und zum Vertrieb

Bei dem nachfolgend aufgelisteten Code und den nachfolgend aufgelisteten Textdateien handelt es sich um „vertreibbaren Code“.

  • Dateien namens REDIST.TXT:  Der Kunde ist berechtigt, die Objektcodeform des in REDIST.TXT- und OTHER-DIST.TXT-Dateien aufgeführten Codes sowie jeglichen als „Silverlight-Bibliotheken“, Silverlight-„Client-Bibliotheken“ und Silverlight-„Serverbibliotheken“ gekennzeichneten Codes zu kopieren und zu vertreiben.
  • Mustercode, Vorlagen und Formatvorlagen:  Der Kunde ist berechtigt, die Quell- und Objektcodeform des als „Muster“, „Vorlage“, „Simple Styles“ oder „Sketch Styles“ gekennzeichneten Codes zu kopieren, zu verändern und zu vertreiben.
  • Vertrieb durch Dritte:  Der Kunde ist berechtigt, Distributoren seiner Programme zu erlauben, den Vertreibbaren Code als Teil dieser Programme zu kopieren und zu vertreiben.
  • Bildbibliothek:  Der Kunde ist berechtigt, die Bilder, Grafiken und Animationen in der Bildbibliothek wie in der Dokumentation der Software beschrieben zu kopieren und zu vertreiben.

Vertriebsbedingungen

Wenn der Kunde Vertreibbaren Code vertreibt. Der Kunde ist verpflichtet:

  • den Vertreibbaren Code nur mit seinen Programmen zu vertreiben, wenn diese Programme dem Vertreibbaren Code wesentliche primäre Funktionalität hinzufügen,
  • von Distributoren und externen Endbenutzern die Zustimmung zu Geschäftsbedingungen zu verlangen, die einen mindestens gleichwertigen Schutz für den Vertreibbaren Code bieten wie der Volumenlizenzvertrag des Kunden, einschließlich der Produktbestimmungen,
  • Microsoft von allen Ansprüchen freizustellen und gegen alle Ansprüche zu verteidigen, einschließlich Anwaltsgebühren, die mit dem Vertrieb oder der Verwendung der Programme des Kunden in Zusammenhang stehen, es sei denn, ein Anspruch basiert ausschließlich auf dem in den Programmen des Kunden enthaltenen Vertreibbaren Code.

Vertriebsbeschränkungen

Der Kunde ist nicht berechtigt:

  • Urheberrechts-, Markenrechts- oder Patenthinweise im vertreibbaren Code zu ändern
  • die Marken von Microsoft in den Namen der Programme des Kunden oder auf eine Weise zu verwenden, die nahe legt, dass seine Programme von Microsoft stammen oder von Microsoft empfohlen werden,
  • Vertreibbaren Code mit oder in bösartigen, täuschenden oder rechtswidrigen Programmen zu vertreiben oder
  • den Quellcode von vertreibbarem Code so zu ändern oder zu vertreiben, dass irgendein Teil von ihm einer „ausgeschlossenen Lizenz“ unterliegt. Eine Ausgeschlossene Lizenz ist eine Lizenz, die als Bedingung für eine Verwendung, eine Änderung oder einen Vertrieb erfordert, dass der Code in Quellcodeform offengelegt oder vertrieben wird oder andere das Recht haben, ihn zu ändern.

Sonstige

Nicht von Microsoft stammende Produkte

Microsoft ist berechtigt, Kunden nicht von Microsoft stammende Produkte über die Verwendung der Onlinedienste durch den Kunden (z. B. über einen Store oder eine Galerie oder als Suchergebnisse) oder über einen Onlineshop von Microsoft (z. B. über Microsoft Store für Unternehmen oder Microsoft Store für Bildungseinrichtungen) zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde nicht von Microsoft stammende Produkte mithilfe eines Onlinedienstes installiert oder nutzt, darf dies nicht in einer Weise erfolgen, die das geistige Eigentum oder die Technologie von Microsoft Verpflichtungen unterwerfen würde, die ausdrücklich über die in dem Lizenzvertrag mit dem Kunden enthaltenen Verpflichtungen hinausgehen. Microsoft ist berechtigt, Gebühren für bestimmte nicht von Microsoft stammende Produkte in Form einer Serviceleistung für den Kunden im Rahmen der Abrechnung mit dem Kunden für Onlinedienste von Microsoft zu berücksichtigen. Microsoft übernimmt jedoch keine Verantwortung oder Haftung jeglicher Art für nicht von Microsoft stammende Produkte. Der Kunde ist allein verantwortlich für jegliche nicht von Microsoft stammende Produkte, die er zusammen mit einem Onlinedienst installiert oder verwendet oder über einen Microsoft Onlineshop erwirbt oder verwaltet. Die Verwendung von nicht von Microsoft stammenden Produkten durch den Kunden unterliegt den Lizenz-, Nutzungs- und/oder Datenschutzbestimmungen zwischen dem Kunden und dem Herausgebers des nicht von Microsoft stammenden Produkts (sofern vorhanden).

Vorschauen (Previews)

Wie hierin beschrieben, werden VORSCHAUVERSIONEN „WIE BESEHEN“, „MIT ALLEN FEHLERN“ UND „ALS VERFÜGBAR“ bereitgestellt. Sofern in einer separaten Vereinbarung nicht anders angegeben, sind Vorschauversionen nicht in der SLA für den entsprechenden Onlinedienst enthalten und für diese wird unter Umständen kein Kundensupport angeboten. Wir können Vorschauversionen jederzeit ohne Ankündigung ändern oder einstellen. Wir können uns auch dafür entscheiden, einen Vorschaudienst nicht allgemein kommerziell verfügbar zu machen. Bestimmte Vorschauversionen unterliegen den ergänzenden Vorschaubestimmungen, die von Microsoft veröffentlicht werden.

Die Bereitstellung von „Feedback“ (Vorschläge, Kommentare, Feedback, Ideen oder Know-how in jeglicher Form) für Microsoft über Vorschaudienste ist freiwillig.  Microsoft ist nicht verpflichtet, Feedback zu veröffentlichen oder zu nutzen. Durch die Bereitstellung von Feedback für Microsoft gewährt der Kunde (und alle, die Feedback mittels des Kunden geben) Microsoft und ihren verbundenen Unternehmen unwiderruflich und dauerhaft im Rahmen all seiner (und ihrer) eigenen oder kontrollierten geistigen Eigentumsrechte ein weltweites, nicht exklusives, vollständig bezahltes, gebührenfreies, übertragbares, unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz, um das Feedback zu vereinnahmen, zu nutzen, zu vervielfältigen, daraus abgeleitete Werke vorzubereiten, es zu verteilen, öffentlich aufzuführen, öffentlich anzuzeigen, zu übertragen und anderweitig zu kommerzialisieren (einschließlich durch Kombination oder Verknüpfung mit Produkten, Dienstleistungen oder Technologien, die vom Feedback abhängig sind, oder es in andere Produkte, Dienstleistungen oder Technologien von Microsoft oder anderen einzuarbeiten),  ohne Zuordnung in irgendeiner Weise und zu irgendeinem Zweck.

Der Kunde gewährleistet, dass 1) er kein Feedback zur Verfügung stellt, das einer Lizenz unterliegt, die Microsoft verpflichtet, Dritten eine Lizenz zu erteilen, weil Microsoft eines der oben genannten Rechte am Kundenfeedback ausübt; dass 2) er alle Rechte an diesem Feedback besitzt oder anderweitig kontrolliert und dass ein solches Feedback nicht den Rechten Dritter (einschließlich Persönlichkeits- oder Publizitätsrechten) unterliegt.

Microsoft Entra ID Free

Wie in https://docs.microsoft.com/en-us/azure/active-directory/fundamentals/active-directory-whatis beschrieben, enthalten die meisten Onlinedienste eine Instanz von Microsoft Entra ID, einer cloudbasierten Funktion zur Nutzerauthentifizierung („Microsoft Entra ID Free“). Nachdem der Kunde den ersten dieser Onlinedienste konfiguriert hat und nutzt, kann diese Instanz von Microsoft Entra ID Free, je nach Konfiguration des Kunden für seine Nutzer, die Nutzerauthentifizierungsfunktionen aller später erworbenen Abonnements eines Onlinedienstes versorgen. 

Die Microsoft Entra ID Free-Instanz des Kunden ermöglicht authentifizierten Nutzern darüber hinaus, mit Microsoft oder einem Dritten außerhalb der Onlinedienste zu interagieren („andere Microsoft Entra ID-abhängige Dienste“), insbesondere dann, wenn Microsoft oder jener Dritte ein Microsoft Entra ID-Nutzerkonto anfordern. Bezüglich des Betriebs von Microsoft Entra ID Free für Microsoft Entra ID-abhängige Dienste bleibt Microsoft eine Auftragsdatenverarbeiterin, und diese Nutzung von Microsoft Entra ID Free stellt die verbindliche Anweisung des Kunden an Microsoft dar, dass diese Nutzung erlaubt ist. Bezüglich des Betriebs des Anderen Microsoft Entra ID-abhängigen Dienstes siehe im entsprechenden Vertrag und in der Datenschutzrichtlinie, welche Rolle der Anbieter des Anderen Microsoft Entra ID-abhängigen Dienstes einnimmt.

Wettbewerbsfähiges Benchmarking

Wenn der Kunde ein Produkt oder einen Dienst anbietet, der im Wettbewerb zu einem Onlinedienst steht, stimmt der Kunde mit seiner Nutzung des Onlinediensts zu, auf jegliche Einschränkungen bei der Verwendung im Wettbewerb und bei Benchmarktests in den Bestimmungen, die die konkurrierenden Produkte und Dienste regeln, zu verzichten. Wenn der Kunde ein Produkt oder einen Dienst anbietet, der mit einem Onlinedienst konkurriert, und direkt oder über Dritte Benchmarks oder Vergleichstests oder Bewertungen (jeweils eine „Benchmark“) eines Onlinediensts offenlegt, wird der Kunde auf Anfrage von Microsoft Folgendes bereitstellen: (a) alle Informationen, die zur Nachbildung dieser Benchmark erforderlich sind; und (b) Zugang zu Wettbewerbsprodukten und -diensten des Kunden für Microsoft, direkt oder über Dritte, um Benchmarks durchzuführen und offenzulegen. Wenn der Kunde nicht beabsichtigt, auf solche Einschränkungen in seinen Nutzungsbedingungen zu verzichten, ist er nicht zur Nutzung der Onlinedienste berechtigt.

Verwaltungseinrichtungen als Kunden

Wenn der Kunde eine Regierungsstelle ist, gelten die folgenden Bedingungen für jeden Onlinedienst, der dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt wird:

  1. Microsoft verzichtet auf alle Vergütungsansprüche an den Kunden für den jeweiligen Onlinedienst.
  2. In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften bestätigen Microsoft und Kunde, dass die Onlinedienste ausschließlich dem Kunden zugutekommen und nicht dem persönlichen Gebrauch oder dem Vorteil eines einzelnen öffentlichen Bediensteten dienen.

Verzicht auf Verbraucherschutzbestimmungen für Endnutzer

Der Kunde stimmt zu, auf sämtliche Ansprüche zu verzichten, die andernfalls nach der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, Artikel 102 Absätze 1, 3 und 5, Artikel 105 Absatz 1 und Artikel 107 Absätze 1 und 3 gelten würden.

Datenverarbeitung von Microsoft-Sicherheitsprodukten

Vom Kunden gekaufte Produkte können Daten, einschließlich Kundendaten, unter den Produkten freigeben, wie in der Produktdokumentation beschrieben. In ein Produkt kopierte Daten unterliegen den für dieses Produkt geltenden Produktbedingungen. 

Regionale Verfügbarkeit von Onlinediensten

Unter https://www.microsoft.com/en-us/microsoft-365/business/international-availability finden Sie eine Liste der Länder und Regionen, in denen die Onlinedienste verfügbar sind.

Regeln für den Erwerb von Onlinediensten

Die folgenden Regeln für den Erwerb gelten für den Kauf von Onlinediensten:

  • Abonnementbestimmungen sind je nach Einkaufsprogramm unterschiedlich. Im Rahmen des Konzernvertragsprogramms müssen die Abonnementlaufzeiten für Onlinedienste außer Microsoft Azure identisch sein und am Datum des Enddatums des Beitritts des Kunden enden.
  • Wenn der Kunde zusätzliche Onlinedienste erwirbt, muss das Ende der Abonnementlaufzeit des zusätzlichen Erwerbs mit der bestehenden Abonnementlaufzeit des Kunden für denselben Onlinedienst übereinstimmen. Diese Bestimmung gilt nicht für Azure-Reservierungen.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die Anzahl der Nutzer oder Geräte, die von seinem Onlinedienste-Abonnement abgedeckt werden, während der Laufzeit seines Onlinedienste-Abonnements zu reduzieren, es sei denn, dies ist im Lizenzvertrag des Kunden gestattet.
  • Add-On Nutzer ALs, wie im Abschnitt „Add-Ons“ des jeweiligen Produktabschnitts angegeben, und Step-up Nutzer ALs müssen unter derselben Lizenzvereinbarung wie ihre qualifizierende Lizenz oder ihre Basisnutzer AL erworben werden. Add-Ons verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf der SA-Deckung für die Qualifizierende Lizenz oder der Add-On-Nutzer-AL (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt). Step-Ups verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf der Step-Up-Nutzer-AL oder der Basis-Nutzer-AL (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt).
  • Nutzer-ALs werden monatlich berechnet.

Verlängerung von Onlinediensten

Onlinedienste mit automatischer Verlängerung werden automatisch am Tag nach Ablauf ihrer Abonnementlaufzeit verlängert, es sei denn, der Kunde entscheidet sich gegen eine Verlängerung, indem er mindestens 30 Tage vor Ablauf des Abonnements die automatische Verlängerung abbestellt, indem er Kontakt zu seinem Handelspartner aufnimmt. Onlinedienste-Abonnements für Kunden aus Verwaltung sowie Forschung & Lehre werden nur dann automatisch verlängert, wenn sich der Kunde für die automatische Verlängerungsoption entscheidet.

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