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Licensing
Diese Website befindet sich im Aufbau und ist nur für die Vorschau bestimmt. Alle aktuellen Lizenzdokumente finden Sie auf der Such-Website für die Produktlizenzierung.
Suchbegriffe


Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Programmvertrag


Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für den Volumenlizenzvertrag des Kunden, wie angegeben.

Definition von Verwaltung für Qualifizierte Geräte

Wenn der Volumenlizenzvertrag eines Kunden für die Definition von verwalteten Qualifizierten Geräten auf die Produktbestimmungen oder die PUR verweist, gelten die folgenden Bestimmungen. Der Kunde „verwaltet“ Geräte, auf denen er eine oder mehrere Betriebssystemumgebungen direkt oder indirekt kontrolliert. Beispielsweise verwaltet der Kunde Geräte:

  • denen er den Beitritt zu seiner Domäne erlaubt oder
  • die er als Voraussetzung für die Verwendung von Anwendungen in seinen Geschäftsräumen authentifiziert oder
  • auf denen er Agents installiert (z. B. Antiviren-, Antimalware- oder sonstige Agents, die durch die Richtlinie des Kunden vorgeschrieben sind) oder
  • auf die er direkt oder indirekt Gruppenrichtlinien anwendet oder auf denen er diese durchsetzt oder
  • auf denen er Daten zu Hardware oder Software, die direkt oder indirekt mit einer Betriebssystemumgebung im Zusammenhang steht, anfordert oder erhält, diese Hardware oder Software konfiguriert oder Anweisungen dazu gibt oder
  • denen er den Zugriff auf eine Virtual Desktop-Infrastruktur (VDI) außerhalb von Windows SA, Microsoft Intune (Gerät) oder Windows Virtual Desktop Access-Roamingrechten erlaubt.

Ein Gerät, das unter Roamingrechten auf eine VDI zugreift oder Windows To Go auf einem Qualifizierenden Gerät Dritter nur außerhalb der Geschäftsräume des Kunden nutzt und nicht für andere Zwecke als die in diesem Dokument beschriebenen verwaltet wird, gilt nicht als „verwaltet“ im Sinne dieser Definition.

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